Hinweispflicht nach Art. 13 EU-DSGVO – Ausfüllen des Verkäuferformulars
|   			 Angaben zum Verantwortlichen  |   		|
|   			 Verantwortlicher gemäß Artikel 4 Abs. 7 EU-DSGVO  |   			  			 Wolfgang Hödl (Ihr Immo-Team Hödl – Ihre Makler im Verbund) Rebengartenstr. 8 72766 Reutlingen  |   		
|   			 Vertreter  |   			  			 Wolfgang Hödl Rebengartenstr. 8, 72766 Reutlingen Tel. 07121-420100 Fax 07121 – 420200 whoedl@ihr-immoteam-hoedl.de 
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|   			 Datenschutzbeauftragter  |   			  			 Aufgrund unserer Größe benötigen wir keinen Datenschutzbeauftragten  |   		
|   			 Zweck und Rechtsgrundlage  |   		|
|   			 Zweck der Verarbeitung  |   			  			 Evtl. Verkauf eines Objektes. Aufnahme in die Kundendatei.  |   		
|   			 Rechtsgrundlage  |   			  			 Einwilligung des Betroffenen  |   		
|   			 Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Empfänger, Ausland  |   		|
|   			 Datenkategorien  |   			  			 Name, Adresse, Telefonnummer usw.  |   		
|   			 Betroffene Personengruppen  |   			  			 Verkäufer, Kunden, anfragende Personen  |   		
|   			 Empfänger  |   			  			 Ihr Immo-Team Hödl  |   		
|   			 Ausland  |   			  			 Es findet keine Speicherung der Daten im Ausland statt.  |   		
|   			 Zusätzliche Informationen  |   		|
|   			 Dauer der Speicherung  |   			  			 Die Speicherung erlischt mit dem Widerruf der jeweiligen Einwilligung.  |   		
|   			 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit  |   			  			 Sie haben jederzeit das Recht Ihre Betroffenen-Rechte gegenüber dem Verantwortlichen wahrzunehmen.  |   		
|   			 Recht auf Widerruf  |   			  			 Sie können jederzeit die einzelnen Einwilligungen wie auch alle Einwilligungen widerrufen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: info@ihr-immoteam-hoedl.de oder widerrufen Sie über unsere Internet-Seite www.ihr-immoteam-hoedl.de/de/0__72_1_56/formulare-widerrufsformular.html  |   		
|   			 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde  |   			  			 Sie haben das Recht jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.  |   		
|   			 Mögliche Folgen der Nicht-Einwilligung  |   			  			 Die Nichteinwilligung führt zu einem nicht zusammenkommen des Vertrages und somit dem Abbruch des vorvertraglichen Anbahnungs-verhältnisses.  |